📜 1. Gesetzliche Regelungen zur Biotonne sind restriktiv
Die Biotonne ist in Deutschland keine Komposttonne im klassischen Sinne, sondern Teil der kommunalen Abfallwirtschaft – und dort gilt:
- Es dürfen nur organische Abfälle pflanzlichen Ursprungs hinein, sofern sie hygienisch und leicht abbaubar sind.
- Tierische Abfälle (auch Haare) sind in vielen Kommunen ausgeschlossen, da:
- Geruchsbelästigung bei falscher Entsorgung entstehen kann
- Schädlingsbefall befürchtet wird
- der Verwertungsprozess in den Großkompostieranlagen standardisiert ist und Haare dort nicht gut zersetzt werden
Ergebnis: Haare gelten nicht als zulässiger Biomüll, sondern offiziell als Restmüll – auch wenn das ökologisch wenig sinnvoll ist.
🟢 Warum sind sie im privaten Kompost oder Hochbeet trotzdem erlaubt?
- Im eigenen Garten können Sie Materialien gezielt mischen und für eine gute Belüftung sorgen.
- Es gibt keine hygienischen Vorschriften, wie sie für öffentliche Anlagen gelten.
- Die Zersetzung verläuft langsamer, aber vollständig – was in Großanlagen oft als „Störstoff“ betrachtet wird, ist im Privatkompost wertvoller Langzeitdünger.
🟢 Fazit:
- Nicht in die Biotonne – wegen gesetzlicher Einschränkungen und industrieller Kompostprozesse
- Ja zum Kompost oder Hochbeet – weil es dort ökologisch absolut sinnvoll ist