🧥 Kaputte Kleidung in den Restmüll? Das kann jetzt teuer werden!

Was mit alten Textilien wirklich passieren darf – und wann eine Ausnahme gilt

Seit Anfang 2025 greifen neue Vorgaben zur Entsorgung von Altkleidern. Wer seine kaputte Kleidung einfach in den Restmüll wirft, riskiert inzwischen ein Bußgeld. Was früher geduldet war, ist heute ein Verstoß gegen die Abfallverordnung – denn: Auch nicht mehr tragbare Kleidung gilt jetzt als Wertstoff.


♻️ Warum darf Kleidung nicht mehr in den Restmüll?

Altkleider, auch wenn sie zerrissen oder fleckig sind, enthalten wertvolle Rohstoffe wie Baumwolle, Polyester, Wolle oder Mischfasern. Diese lassen sich in spezialisierten Anlagen zu:

  • Putzlappen,
  • Dämmstoffen,
  • oder sogar neuen Textilfasern verarbeiten.

Der Gesetzgeber verfolgt damit ein Ziel:
Weg von der Verbrennung – hin zur Wiederverwertung.


❗Was bedeutet das für den Alltag?

In den Altkleidercontainer gehören:

  • Tragbare Kleidung
  • Kaputte, aber saubere und trockene Kleidung
  • Schuhe (paarweise gebündelt)
  • Tischdecken, Bettwäsche, Handtücher

🚫 Nicht hinein gehören:

  • Nasse, verschimmelte oder modrig riechende Kleidung
  • stark verunreinigte Textilien (z. B. mit Farbe, Öl, Chemikalien)
  • Teppiche, Matratzen, Polster – das sind Sperrmüll!

🧽 Und was ist mit alten Putzlappen aus Kleidung?

Eine spannende Frage – denn wer nachhaltig denkt, nutzt alte Kleidung gern noch als Putzlappen oder Werkstattlappen weiter. Aber wohin damit, wenn auch diese nicht mehr brauchbar sind?

👉 Antwort:
Solche Lappen dürfen in den Restmüll, wenn sie:

  • deutlich umfunktioniert wurden (z. B. zerschnitten),
  • nicht mehr als Kleidung erkennbar sind,
  • und ggf. verschmutzt sind durch Reinigungsmittel, Fette oder Farben.

Sie gelten dann nicht mehr als Textil, sondern als „stofflicher Abfall“, der sich nicht recyceln lässt.


🟢 Fazit:

  • Kaputte Kleidung bitte in den Altkleidercontainer – nicht in den Restmüll.
  • Benutzte Putzlappen aus alten Kleidern dürfen in den Restmüll, wenn sie nicht mehr recycelbar sind.
  • Wer falsch entsorgt, riskiert inzwischen ein Bußgeld – also lieber vorher informieren und Ressourcen schonen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert